Neufürstliche Häuser

Aus MGM Münzlexikon

Neufürsten: seit der Mitte des 17. Jh. getroffene Unterscheidung zwischen den vor 1582 mit Sitz und Stimme im Reichstag (Reichsstandschaft) vetretenen Fürsten, den Altfürsten (→ Altfürstliche Häuser), und den erst nach diesem Stichjahr in den Reichstag aufgenommenen Fürsten, den Neufürsten. Letztere sollten die Reichsstandschaft nach dem Reichstagsbeschluß vom Jahr 1641 nur dann erhalten, wenn sie in den Besitz eines reichsunmittelbaren Territoriums gelangten. Neufürsten ohne solch ein Territorium waren lediglich Titularfürsten, die rangmäßig hinter die reichsständischen Grafen eingeordnet wurden. Ältere Münz- und Auktionskataloge berücksichtigen bei der Einordnung der Münzen noch die Zugehörigkeit zu den Alt- oder Neufürsten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese Unterteilung weitestgehend aufgegeben, und die Münzstände werden pauschal alphabetisch unter den altdeutschen Prägungen geführt. Eine gewisse Sonderstellung nehmen die fürstlichen Münzherren Österreichs ein, die alle zu den Neufürsten gehörten (einziger Altfürst Österreichs war der Landesherr selbst), obwohl nicht alle nur Titularfürsten waren. Nach E. Holzmair geht die „Vermehrung“ der österreichischen Neufürsten darauf zurück, daß der Kaiser mit ihren Rangerhebungen im Reichstag ein Gegengewicht zu den protestantischen Ständen schaffen wollte. Zu den numismatisch in Erscheinung getretenen österreichischen Neufürsten zählen die Familien Auersperg, Batthyáni, Colloredo-Mannsfeld, Dietrichstein, Eggenberg, Eszterhazy, Fürstenberg-Stühlingen, Hardegg-Glatz, Kaunitz-Rietberg, Khevenhüller-Metsch, Liechtenstein, Lobkowitz, Nostitz-Rieneck, Orsini-Rosenberg, Paar, Porcia-Ortenburg, Schlick, Schwarzenberg, Sinzendorf, Sprinzenstein, Trautson, Wallenstein, Widmann-Ortenburg und Windischgrätz.