Münzohm

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Auch Reichsohm: im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation seit dem 16. Jh. gebräuchliche Bezeichnung für die Gehilfen des → Münzmeisters, denen hauptsächlich das Abwiegen der Metalle, die Beschickung der Schmelzöfen, die Herstellung der Münzplatten und das Ausprägen der Münzarten oblag. Die vereidigten Münzohme hatten laut Reichsmünzgesetz besondere Rechte, um ihre gemeinsamen Interessen zu wahren.