Münzkartell

Aus MGM Münzlexikon

Vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Staaten zur Bekämpfung der Falschmünzerei bzw. generell der Geldfälschung. Die Vertragspartner verpflichten sich darin, die Fälschung von Zahlungsmitteln der Partnerstaaten ebenso zu verfolgen wie die Fälschung des eigenen Geldes. Erste deutsche Münzkartelle waren die Vereinbarung von 1845 zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins und das Abkommen von 1853 zwischen Preußen und Österreich. Diese M. waren die Vorläufer des Internationalen Falschgeldabkommens.