Münchner Münzvertrag

Aus MGM Münzlexikon
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Gedenkdoppeltaler 1837 von Bayern aus die „Münzvereinigung Süddeutscher Staaten“

Vertragliche Vereinbarung vom 25. August 1837 zwischen den süddeutschen Staaten Baden, Bayern, der Freien Stadt Frankfurt, Hessen-Darmstadt und Nassau zur Gründung der „Münzvereinigung Süddeutscher Staaten“. In den Jahren 1838/39 schlossen sich dann noch Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen, Hessen-Homburg, Sachsen-Meiningen und Schwarzburg-Rudolstadt (für die Oberherrschaft Rudolstadt) dem Vertrag an. Als Münzgrundgewicht wurde die Kölner Mark zu 233,855 g bestimmt, nach der im 24 1⁄2- Gulden-Fuß gemünzt werden sollte. Die massenhaft umlaufenden Kronentaler blieben zum Kurs von 162 Kreuzer gültig, sollten jedoch allmählich eingezogen und später durch den ab 1845 ausgegebenen Doppelgulden zu 120 Kreuzer ersetzt werden. Das Aussehen der Münzen wurde vereinheitlicht, Vs. bei den 1⁄2-, 1- und 2- Gulden-Stücken Kopfbild des Herrschers bzw. Wappen oder Personifikation der Stadt Frankfurt, Rs. Wertangabe im Eichenkranz. Bei den 3- und 6-Kreuzer-Stücken (sie wurden in einem 27-Gulden-Fuß 333⁄1000 fein ausgebracht) wurde für die Vs. das Wappen des betreffenden Staats als Motiv gewählt. Für die Nominale vom Kreuzer abwärts gab es keine Festlegungen. Auf der Basis des Münchner Münzvertrags konnten dann die Mitgliedsstaaten dem → Dresdener Münzvertrag von 1838 beitreten, der mit dem Doppeltaler oder 3 1⁄2-Gulden-Stück eine gemeinsame Vereinsmünze schuf.