Landmünze

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Usualmünze: Bezeichnung für deutsche Münzen des 17. Jh., die nicht nach dem Reichsfuß, sondern mit erheblich geringerem Silberanteil geprägt und nur für den Umlauf innerhalb des Territoriums des Münzherrn bestimmt waren bzw. nur dort zu einem Zwangskurs genommen werden mußten, z. B. die Berliner 1- und 2-Groschen-Münzen 1651 bis 1661, die brandenburgischen Landmünzen bzw. die Landwitten von Pommern. Auf den Münzen des 18. und frühen 19. Jh. wird die Landmünze meistens mit L.M. abgekürzt. → Stadtgeld