Landgraf

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(lat. comes provincialis): im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation seit dem 12. Jh. der königliche Beamte eines Landfriedensbezirks, nach der Herausbildung von Gebietsherrschaften (Territorialisierung) im 13. Jh. der Landesherr einer Landgrafschaft, deren Gebiet sich im wesentlichen mit dem der ehemaligen Gaugrafschaft deckte. Die Landgrafschaften sollten ursprünglich fehlende Stammesherzogtümer ersetzen (L. von Thüringen seit 1129) bzw. die königliche Gewalt in schwachen Stammesherzogtümern stärken, besonders im südwestlichen Reichsgebiet die Landgrafschaften des Ober- und Unterelsaß (Sundgau und Nordgau), Breisgau, Albgau, Linzgau, Thurgau, Aargau. Die Landgrafenwürde von Thüringen ging 1247 auf die Markgrafen von Meißen (Haus Wettin) über, während das in Hessen herrschende Geschlecht als Allodialerbe den Titel Landgraf von Hessen annahm. Besonderes numismatisches Interesse beanspruchen die Reiterbrakteaten der L. von Thüringen (1129 bis 1274) und die späteren Prägungen der Landgrafen von Hessen.