Krone (Herrschaftszeichen)

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(lat. corona): Zeichen der Herrscherwürde, im Altertum das → Diadem, der → Kranz, die → Mauerkrone, die Strahlen-Krone. Die Kaiser-Krone des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation bildeten acht oben abgerundete, teils mit Edelsteinen, teils mit Emaillebildwerk geschmückte und seitlich verbundene Goldschildchen sowie ein Bügel, dem vorn ein Kreuz aufgesetzt ist. In Anlehnung an diese historische, zur Krönung der Kaiser verwendete Krone wurde die Kaiser-Krone des 1871 gegründeten Deutschen Reichs entworfen, die zwar faktisch nicht existierte, jedoch u. a. auf Reichsmünzen abgebildet erscheint, meist freischwebend über dem Reichsadler. In der Frühzeit der Heraldik waren Rang- und Würdezeichen in Form von Kronen, Hüten und Ordensdekorationen als Wappenschmuck unbekannt. Die aus einem Stirnreif mit drei sichtbaren blattartigen Zinken bestehende heraldische Krone diente seit dem 13. Jh. nur vorübergehend als königliches Rangabzeichen und wurde schon im 14. Jh. von allen Stufen des Adels in Verbindung mit der Helmzier anstelle eines Wulstes geführt. Seit dem 16. Jh. bildete sich das Schema der Rang-Krone heraus (→ Königskrone, → Großherzogskrone, → Herzogskrone, → Fürstenkrone, → Grafenkrone usw.), die auf dem oberen Schildrand ruhend erscheint. Als Rang-Krone neuer Art gleicht die Königs-Krone heraldisch mit neun sichtbaren Zinken und fünf sichtbaren Bügeln, die ein Reichsapfel zusammenhält, der Großherzogs- bzw. Herzogs-Krone, zwischen deren Bügeln jedoch purpurnes Futter sichtbar ist.