Herzog

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(ahdt. herizoho, lat. dux): bei den Germanen erwählter Anführer eines Kriegsheers, im Franken- und Lombardenreich ein mit militärischen Aufgaben betrauter Bezirksbeamter des Königs, dann durch Eroberung und Landnahme zum erblichen Stammesherzog geworden (älteres Stammesherzogtum). Karl d. Gr. (768/800 – 814) löste die Stammes-H. durch Statthalter (Praefecti) ab; nach dem Aussterben der Karolinger kam es in Verbindung mit einer Schwächung der Zentralgewalt zur Herausbildung neuer Stammesherzogtümer (Sachsen, Franken, Bayern, Schwaben, Lothringen, Niederburgund), die jedoch bis auf Bayern wieder zerfielen (jüngeres Stammesherzogtum). An ihre Stelle traten Gebietsherzogtümer. Um 1180 gab es folgende deutsche Herzogtümer, die das Münzrecht besaßen: Bayern (907), Schwaben (917), Sachsen (843), Lothringen (895), Brabant (1128), Kärnten (748), Böhmen (895), Österreich (1156), Schlesien (1163), Steiermark (1180), Pommern (1152), Schleswig (1115). Bis 1806 entstanden im alten deutschen Reich noch die Herzogtümer Braunschweig (1235), Mecklenburg (1348), Jülich (1356), Berg (1380), Cleve (1417), Holstein (1474), Württemberg (1495), Preußen (1525), Sachsen (Ernestinische Linie, 1552) und Oldenburg (1777), 1806 Nassau-Usingen und Anhalt-Bernburg, 1807 Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen, 1816 Nassau-Weilburg. Im Verlauf des 13. und 14. Jh. verloren die H. ihre verfassungsmäßigen Vorrechte gegenüber den in ihren Territorien ansässigen Äbten, Bischöfen, Grafen und Markgrafen und wurden den anderen Fürsten rangmäßig gleichgestellt. Während im Deutschen Reich bis 1918 Herzogtümer bestanden, trat in den romanischen Ländern und in England eine völlig andere Entwicklung ein, indem die H.- Würde zu einer bloßen Titulatur des Hochadels wurde. → Münzstände