Heraldische Farben

Aus MGM Münzlexikon
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Heraldische Farben in ihrer SchwarzweißUmsetzung (heraldische Schraffuren)

Auch Tinkturen: die nach den heraldischen Regeln (→ Heraldik ) zur Gestaltung der → Wappen zulässigen sechs Farben Rot, Blau, Grün, Schwarz, Gold (Gelb) und Silber (Weiß), wobei die letzten zwei Metalle genannt werden. Darüber hinaus kommen Purpur für Beiwerk von Wappen (z. B. Mantel, Hut) und die Naturfarbe von menschlichen Gesichtern bzw. unbekleideten Körpern vor (z. B. → Wilder Mann). Seit der Frühzeit der Heraldik gilt der Grundsatz, daß sich weder Farbe auf oder an Farbe noch Metall auf oder an Metall befinden sollen. Daher kommen auf den Stammwappen des Hochadels meist nur zwei Tinkturen vor (eine Farbe und ein Metall); erst in der weiteren Entwicklung werden mehrere Farben beliebt. In alten, mit schwarzweißen Abbildungen versehenen Wappenbüchern sind die Farben durch ihre Anfangsbuchstaben gekennzeichnet. Zu Beginn des 17. Jh. wurde es Brauch, sie durch Schraffierung und Punktierung wiederzugeben, so auch auf Siegeln, Münzen und Medaillen.