Großpfennig

Aus MGM Münzlexikon
Version vom 30. Juli 2021, 17:31 Uhr von Maintenance script (Diskussion | Beiträge) (Imported from text file)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Großpfennig.png
Großpfennig von Stettin nach dem Vertrag von 1395 mit dem Stadtwappen (Greifenkopf) auf der Vorderseite und dem pommerschen Greif auf der Rückseite

(lat. grossus denarius): 1. Zunächst für das Vielfache eines Pfennigs angewendete Bezeichnung, z. B. Grossi turonenses, Grossi pragenses, Grossi denarii für den schlesischen → Quartensis usw. 2. Bezeichnung für den pommerschen Pfennig, der 1395 von den Städten Anklam, Greifswald und Stralsund in Anlehnung an den lübischen Sechsling geprägt wurde, 1 Großpfennig = 12 kleine sundische Pfennige = 2 Stettiner Witten. Es gingen 144 Stück auf die zwölflötige Mark, das bedeutete 1,22 g Feingewicht bei 1,629 g Rauhgewicht. In einem Vertrag Kasimirs VI. von Stettin, Wratislaws IX. und Barnims VIII. von Wolgast und den Städten Anklam, Demmin, Greifswald, Stettin und Stralsund (1428) wurde festgelegt, daß 106 Stück aus der 8 1⁄4lötigen Mark entstehen sollten. Das bedeutete ein Feingewicht von 1,14 g bei 2,2 g Rauhgewicht. Gepräge: auf einer Seite Wappen oder Kreuz, auf der Kehrseite der pommersche → Greif, Namen- und Spruchumschrift, z. B. „Da laudem deo“ (lat., Lobe den Herrn)