Großfürst

Aus MGM Münzlexikon

(russ. weliki knjas): seit dem Mittelalter Titel russischer Herrscher, die eine Oberherrschaft über Teilfürstentümer ausübten. Seit 1521 führten diese Titel nur noch die Herrscher des Großfürstentums Moskau, die ihn auch nach Annahme des Zarentitels (1547) beibehielten. Später ging der Titel G. auf die Prinzen des Zarenhauses über (Titel der Prinzessinnen: Großfürstin). Während der Zugehörigkeit Finnlands zu Rußland (1809 bis 1917) beanspruchten die Zaren den Titel G. von Finnland. Auch im alten Litauen führten die Herrscher den Titel G., der durch die Realunion zwischen Litauen und Polen (1569) auf die polnischen Könige (August der Starke und sein Sohn waren daher auch G. von Litauen) und nach der Teilung Polens auf die Zaren überging. Die Kaiser von Österreich waren G. von Siebenbürgen, das Maria Theresia (1740 –1780) 1765 zu einem Großfürstentum erhoben hatte.