Grauman(n)scher Münzfuß

Aus MGM Münzlexikon

Im Jahre 1750 durch Johann Philipp Grauman(n) organisierte Münzreform im Königreich Preußen, die einen neuen Münzfuß brachte. Der alte Reichstaler war wegen zu hoher Kosten bei zu feinem Fuß und der deshalb erfolgenden Geldabwanderung (→ Gresham-Kopernikanisches Gesetz) nicht mehr ausgeprägt worden, die umlaufenden 2⁄3-Stücke (Gulden) hatten die Stelle des Talers eingenommen, flossen aber immer noch ab. Darum wurde durch den G. M. ein Taler nach dem 14-Taler-Fuß eingeführt, der 16,704 g Silber enthielt und 100 Jahre lang die Münze Preußens blieb. Der parallel dazu weitergeprägte Friedrich d’or wurde im Verhältnis zum Taler (1:5) zu schlecht bewertet und wanderte daher ab. Als Gegenmaßnahme wurde er seit dem Siebenjährigen Krieg (1756 –1763) mit 5 1⁄3 (im 19. Jh. mit 5 2⁄3) Taler bewertet, zugleich verschlechterte sich der Feingehalt der silbernen Münzen, der gute Münzfuß wurde 1764 wiederhergestellt. Völlig zu Unrecht trugen die Taler nach dem G. M. die Aufschrift „Reichstaler“. Mit der Dresdner Konvention von 1838 konnte Preußen dann den 14-Taler-Fuß bei der Mehrzahl der deutschen Staaten durchsetzen.