Goldmark
1. Mark der Währung des Deutschen Reichs nach den Gesetzen vom 4. Dezember 1871 und 9. Juli 1873, die in 5-, 10- und 20-Mark-Stücken in Gold ausgemünzt wurde, wobei durch 0,358 425 g Feingold 1 Mark repräsentiert wurde. Die Goldmark war aber nicht der offizielle Name der deutschen Währung des Kaiserreichs, die nur als Mark bezeichnet wurde.
2. Rechnungsgröße in der großen deutschen Inflation (1920 bis 1923) in Höhe von 1⁄2790 kg Feingold, nach der die deutschen Reparationszahlungen festgelegt wurden.
3. Wertbezeichnung für wertbeständiges Notgeld, ausgegeben aufgrund der Änderung des Gesetzes über die Ausgabe und Einlösung von Notgeld (26. Oktober 1923), lautend auf Teilbeträge der wertbeständigen Anleihe des Deutschen Reichs (14. August 1923, Goldanleihe); meistens 4,20 G. nicht übersteigend, häufig in Teilbeträgen davon ausgegeben. Es sind etwa 600 Ausgabestellen (ohne Firmen und Deutsche Reichsbahn) mit etwa 2500 verschiedenen Scheinen bekannt.