Fahne

Aus MGM Münzlexikon

Ein- oder mehrfarbiges, bildloses oder mit Bildern geschmücktes Tuchstück von meist viereckiger Gestalt, das an einer Seite mit eine Stange (Fahnenstange) verbunden ist; im Gegensatz zur Flagge nicht vertretbar (austauschbar). Die F. geht auf die römischen Feldzeichen (als taktische Richtungspunkte und Sammelzeichen) zurück, deren wesentlichen Bestandteil die Stange bildete (→ Legionsadler ). Nur das römische → Vexillum bzw. → Labarum bestand aus einer Stange und einem Tuch. Seit Beginn des Wappenwesens (→ Heraldik ) wurden die Fahnentücher mit Streifen, Wappen, Heiligenbildern u. a. geschmückt. Die auf mittelalterlichen Münzen vorkommenden F. symbolisieren im Regelfall die Belehnung weltlicher Herrscher (Münzherren). Von den geistlichen Herrschern waren nur der Erzbischof von Köln als Herzog von Westfalen und der Bischof von Würzburg als Herzog von Franken berechtigt, die Lehnsfahne zu tragen. Die Reichssturmfahne führten seit 1336 die Grafen von Württemberg (Erzpanieramt, → Erzamt ).