Fünferlein

Aus MGM Münzlexikon

Der Halbschillinger des Fränkischen Münzvereins von 1495, der im Unterschied zu dem im Münzvertrag von 1457 zwischen Nürnberg und den beiden brandenburgischen Markgrafen vereinbarten Halbschillinger zu 4 Pfennig nunmehr 5 Pfennig galt.