Doppelschilling

Aus MGM Münzlexikon
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Mecklenburg-Güstrow, Herzog Ulrich (1556 – 1603), Doppelschilling 1567, erster Typ mit den Buchstaben „DS“ für Doppelschilling bzw. Duplex Solidus auf der Münze

1. Spätmittelalterliche Groschen-Münze am Niederrhein zu 2 Schilling (= 24 Pfennige), die im Jahr 1357 in dem Vertrag zwischen Kurköln, den Städten Köln und Aachen sowie dem Herzogtum Jülich ausdrücklich genannt wurde. Elf dieser D. sollten wertmäßig einem (Gold-)Gulden entsprechen. Noß ging davon aus, daß Doppelschillinge erstmals unter dem Kölner Erzbischof Wilhelm von Gennep (1349 –1362) um 1354 geprägt wurden. Unmittelbar nachdem diese Doppelschillinge in den Umlauf gelangten, begannen auch benachbarte Münzstände, z. B. in Bergheim, Born, Dülken, Düren, Mörs, Sayn, Schönforst, Trier, derartige Doppelschillinge mit Beischlägen nachzuahmen. Letztlich wandelten sich die Doppelschillinge unter dem Erzbischof Kuno von Falkenstein (in Köln 1366 –1371, in Trier 1362 –1388) etwa zeitgleich in Köln und Trier zu Weißpfennigen, die sich gegenüber den ursprünglichen Doppelschillingen sowohl im Münzbild als auch durch einen verringerten Feingehalt verändert hatten.
2. Im engeren Sinn das Doppelstück des lübischen Schillings in Norddeutschland vom 15. Jh. bis zum Hamburger Vertrag von 1622. Der lübische Doppelschilling wurde erstmals nach dem Rezeß von 1468 der Städte Lübeck, Lüneburg, Hamburg und Wismar als Vereinsmünze des → Wendischen Münzvereins von Lübeck und Hamburg ausgebracht, 1 D. = 4 Sechslinge = 8 Dreilinge. Zwölf Doppelschillinge sollten einem Rheinischen (Gold-)Gulden entsprechen. Dieses Verhältnis zum (Rechnungs-)Gulden blieb auch dann noch bestehen, nachdem der Doppelschilling im Gehalt verringert worden war, so daß nicht zwölf, sondern 16 Doppelschillinge auf das Silberäquivalent des Guldens, den Guldengroschen bzw. Taler, gerechnet wurden. Nach 1492 begannen auch Nichtmitglieder des Wendischen Münzvereins (z. B. Mecklenburg, das Bistum Minden, ab 1514 auch Schleswig-Holstein) Doppelschillinge zu prägen, wobei von Mecklenburg und Minden auch das Münzbild weitgehend angeglichen wurde. Im Wendischen Münzverein ruhte zwischen 1492 und 1522 der Schlag von Doppelschillingen, er setzte erst 1522 in Wismar und Lübeck, 1523 in Mecklenburg, 1524 in Hamburg und 1530 in Lüneburg im umfangreicheren Maße wieder ein. Die für eine Art der Doppelschilling typische Abkürzung „DS“ erschien erstmals 1567 auf den Prägungen Herzog Ulrichs III. von Mecklenburg-Güstrow (1556 –1603). Als dann auf dem Probationstag des Niedersächsischen Kreises von 1572 ein zu guter Fuß der D. vorgeschrieben wurde, stellte man allerorten die Prägung von D. völlig ein, weil sie nur mit Verlust durchführbar gewesen wäre. Erst auf dem Kreistag von 1591 zu Braunschweig wurde stillschweigend eine „Korrektur“ an der Reichsmünzordnung vorgenommen.
Kleinmünzen sollten fortan um sieben Groschen höher als durch die Reichsmünzordnung gefordert aus der feinen Mark ausgebracht werden. Der Beschluß war so heikel, daß er gar nicht in den Kreisabschied aufgenommen wurde. Den Münzmeistern wurde die Instruktion lediglich mündlich mitgeteilt! Demnach konnten 70 Doppelschillinge aus der 7 1⁄2 Lot feinen Mark geprägt werden, und schon 1592 wurden Doppelschillinge von den Städten Hamburg und Lüneburg sowie von Mecklenburg-Güstrow ausgebracht. In den Folgejahren (bis 1621), die von Bruno Dorfmann als „Blütezeit des lübischen Doppelschillings“ bezeichnet wurden, beteiligten sich zahlreiche Münzstände (bis nach Mitteldeutschland hinein) am Schlag der Doppelschillinge, die so zur dominierenden Münze im Geldumlauf Norddeutschlands wurde. Zu unterscheiden sind zwei Haupttypen des Doppelschillings: Der sogenannte westliche Typ zeigt den Reichsadler mit der Wertzahl „16“ auf der Brust (16 Doppelschillinge sollten einen Reichstaler ergeben). Der östliche Typ wies die verschlungenen Buchstaben „DS“ auf. Daneben gibt es noch einige Sonderformen in der Gestaltung der Wertseite. Schleswig-Holstein-Gottorp und Schleswig-Holstein-Sonderburg setzten die Wertzahl „16“ in das Zentrum eines Zierkreuzes. Von Sonderburg ist auch ein Doppelschilling von 1604 bekannt, der die Wertzahl „16“ im Reichsapfel trägt. Typisch für die ersten beiden Jahrzehnte des 17. Jh. war eine ständige Verringerung des Rauhgewichts, d. h., die Münzen wurden leichter. Das war bei anderen Münztypen sonst selten zu beobachten, meistens wurde bei unverändertem Gewicht das Korn (Feingehalt) reduziert. Das war nicht so leicht nachzuprüfen. Dazu trug z. B. auch bei, daß Münzstände von außerhalb des Niedersächsischen Kreises begannen, unterwertige Doppelschillinge zu prägen und in den Kreis einzuschieben. Dazu gehörten z. B. Schauenburg, Schleswig-Holstein, Anhalt, Barby, Mansfeld und Sachsen-Altenburg. In der Kipperzeit entwickelte sich der Doppelschilling dann zur Hauptkippermünze, der man mit Prägeverbot, Gegenstempelungen und Verrufungen beizukommen versuchte. In der Endphase der Kipperzeit durften D. nur noch nach Gewicht und nicht mehr als normiertes Geldstück genommen werden. Letztlich wurde dann im Hamburger Vertrag vom 14. März 1622 die Ausbringung der Doppelschillinge gänzlich verboten. Der Begriff des Doppelschillings hielt sich in der Umgangssprache Norddeutschlands aber noch bis zu Beginn des 19. Jh. für die Groschen zu 1⁄24 (Rechnungs-)Taler, da diese Groschen-Stücke in den Gebieten der Taler-Rechnung zu 48 Schilling einen Wert von 2 Schilling hatten. Die ab 1623 z. B. von Rostock, Wismar, Pommern, Lübeck u. a. Münzständen ausgegebenen 1⁄16 Taler waren allerdings keine Doppelschillinge mehr, sondern Düttchen zu 3 Schilling.
3. Das Doppelstück des westfälischen Schillings im 17./18. Jh., von denen nominal 14 Stück auf den Taler entfielen. Bekannt sind solche Doppelschillinge z. B. von den Bistümern Münster und Paderborn sowie von der Grafschaft Bentheim-Tecklenburg-Rheda.
4. Das Doppelstück des süddeutschen Schillings, wie es z. B. Württemberg während der Kipperzeit als 1⁄14 Taler in Kupfer ausprägte.
5. Bezeichnung für die Serie der österreichischen Gedenkmünzen zu 2 Schilling aus den Jahren 1928 bis 1937.

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Schleswig-Holstein-Gottorp, Johann Adolph (1590 – 1616), Doppelschilling 1602 mit der Wertzahl 16 im Zentrum eines befußten Kreuzes


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Schleswig-Holstein-Sonderburg, Johann der Jüngere (1559 – 1622), Doppelschilling 1604 mit der Wertzahl 16 im Reichsapfel der Vorderseite


Erzbistum Magdeburg, Christian Wilhelm von Brandenburg (1598 – 1631), Kipper-Doppelschilling 1620


Württemberg, Johann Friedrich (1608 – 1628), Kipper-Doppelschilling o. J., Münzstätte Stuttgart