Doppelgroschen

Aus MGM Münzlexikon
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Doppelgroschen 1767 der Freien Reichsstadt Mühlhausen (Thüringen) mit der Wertangabe 12 EINEN THAL(er) auf der Rückseite. Unter der Jahreszahl steht bogig 160 E.F.M. als Bezug zum Konventionsfuß (160 Eine Feine Mark).

Das seit dem späten 17. Jh. in größerem Umfang ausgebrachte 2-Groschen-Stück, welches im allgemeinen die Wertbezeichnung „12 EINEN THALER“ (12 Doppelgroschen ergeben einen Taler) trägt (abgekürzte Formen dieser Inschrift sind auf den Münzen häufig anzutreffen). Gemeint ist allerdings der Rechnungstaler zu 24 Groschen, nicht der Speziestaler, der nach dem Leipziger Fuß mit 32 Groschen bewertet wurde. In Kursachsen begann die Ausbringung der Doppelgroschen im Jahr 1690, dem Jahr, in dem der Leipziger Fuß beschlossen wurde. In Brandenburg-Preußen begann der Schlag der Doppelgroschen noch unter dem Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1640–1688) 1679 in Berlin und Halberstadt (von dem zwischen 1651 und 1660 ausgebrachten 2-Groschen-Stück als Landmünze abgesehen). Die Doppelgroschen zu „12 EINEN THALER“ beruhen auf der am 28. Februar 1690 in Torgau beschlossenen Ergänzung zum → Leipziger Fuß , weil dieser die Scheidemünzen noch ausgeklammert hatte. Demnach sollte die feine Mark, in 12 Reichstaler 9 Groschen als Doppelgroschen zu 8 Lot, fein ausgebracht werden. Das ergab 74 1⁄4 D. aus der Gewichtsmark. Die früheren (vor 1690 geprägten) Doppelgroschen in Brandenburg-Preußen waren zwar auch zu 12 Reichstaler 9 Groschen aus der feinen Mark, aber siebenlötig, mit 65 Stück aus der Gewichtsmark brutto ausgebracht. Mit den ebenfalls die Wertzahl „12“ aufweisenden Fürstengroschen des 16. Jh. und den → Schreckenbergern (Dreibätzner) der Kipperzeit darf der Doppelgroschen nicht verwechselt werden.