Darlehenskassenschein

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1. Staatliches preußisches bzw. deutsches Kreditgeld, das als allgemeines Zahlungsmittel verwendet wurde, jedoch bei gegebener Kurantwährung keinen Anspruch auf Umtausch gegen Edelmetall hatte. Preußen gab von 1848 bis 1851 D. über 1 und 5 Taler aus und gewährte durch sie auf Warenvorräten beruhende Kredite an Handel und Gewerbe. D. wurden bis 1855 durch → Kassenanweisungen abgelöst. 1866 wurden für kurze Zeit in Preußen nochmals D. in der Stückelung zu 1, 5 und 10 Taler emittiert. Schließlich gab es 1870/71 noch D., die von der Preußischen Staatsschuldenverwaltung für den Norddeutschen Bund unter seinem Wappen ausgefertigt waren. Weiterhin wurden D. gemäß Darlehenskassengesetz vom 4. Aug. 1914 (RGBl. S. 340) von der Reichsschuldenverwaltung hergestellt und von den Darlehenskassen bei den Reichsbankstellen bei Darlehensgewährungen im Nennwert von 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Mark ausgegeben. Der Gesamtbetrag dieser D. betrug 1500 Milliarden Mark, später mehrfach erhöht. Ende 1922 erreichte ihr Umlauf 12 970 Mio. Mark, sie wurden durch die Inflation von 1923 entwertet.
2. In Österreich-Ungarn gab es 1914 D. der Kriegsdarlehenskasse zu 250, 2000 und 10 000 Kronen.
3. Die Ostbank für Handel und Gewerbe, spätere Darlehenskasse Ost, emittierte 1916 D. in Kopeken/Rubel, ab 1918 die Darlehenskasse Ost in Mark.