Batzen

Aus MGM Münzlexikon
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Sachsen-Hildburghausen, hennebergischer Ausbeutebatzen 1719. Der Hinweis, daß es sich um eine Ausbeuteprägung des hennebergischen Bergbaus handeln soll, wird durch das hennebergische Wappen auf der Vorderseite angedeutet.

Ende des 15. Jh. aus Handelserfordernissen eingeführte (zuerst 1492 in Bern) groschenähnliche Silbermünze im Wert von 4 Kreuzer = 1 ⁄15 Gulden. Die Herkunft des Namens ist umstritten. Möglicherweise wurde er vom Berner Wappentier, dem Bären (Bätz) abgeleitet. Andere Deutungen (Grote) ziehen eine Ableitung vom italienischen Wort „pezza“ (Stück) oder einfach „Dreckklumpen“ (Klüßendorf) in Erwägung. → Rollbatzen Bis 1535 wurde der Batzen von den Schweizer und süddeutschen Münzständen in erheblichen Mengen geschlagen, so daß sich der Begriff als Rechenwert von 4 Kreuzer oder 16 Pfennigen durchsetzte.
Die Reichsmünzordnung von 1559 (→ Reichsmünzordnungen ) gestattete die Ausgabe von Halb-B. (2-Kreuzer-Stücke), die im 16. und 17. Jh. massenhaft geprägt wurden. Nach der Kipperzeit wurde der Batzen in Frankfurt am Main zu 2 Albus gerechnet. Für die Münzen zu 12 und 24 Kreuzer wurden bis in das frühe 19. Jh. die Bezeichnungen Drei- bzw. Sechsbätzner verwendet. In Franken gab es den Schweren Batzen als Rechnungsmünze zu 5 Kreuzer = 1⁄18 Taler. Solche schweren Batzen wurden z. B. von Sachsen-Meiningen 1694 und Sachsen-Hildburghausen 1719 als hennebergische Ausbeutemünzen auch ausgeprägt. In einigen Schweizer Kantonen gab es die Batzen-Währung bis 1850: 1 Franken = 10 Batzen = 100 Rappen, in Graubünden 1 Bündner-Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer, in Zürich 1 Batzen = 2 1⁄2 Schillinge.