Arbitrage

Aus MGM Münzlexikon

(franz., Vergleichung): Ausnutzung des Preis- oder Kursunterschieds bei einer Ware oder einem Wertpapier an verschiedenen Börsenplätzen, d. h., Auffindung des vorteilhaftesten Wegs für eine Zahlung im Ausland oder zur Erzielung von Differenzgewinnen durch gleichzeitigen Ein- und Verkauf an verschiedenen Plätzen. A. ist auch nutzbar für Warentermingeschäfte, bei denen im Vertrag ein niedrigerer Preis vereinbart ist als der zum Zeitpunkt der Lieferung zu erwartende. Zu unterscheiden sind Edelmetall-, Sorten-, (Bargeld-), Wechsel-, Diskont-, Wertpapier-Arbitrage.