Arbitrage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MGM Münzlexikon
(Imported from text file)
(Imported from text file)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
(franz., Vergleichung): Ausnutzung des Preis- oder Kursunterschieds bei einer Ware oder einem Wertpapier an verschiedenen Börsenplätzen, d. h., Auffindung des vorteilhaftesten Wegs für eine Zahlung im Ausland oder zur Erzielung von Differenzgewinnen durch gleichzeitigen Ein- und Verkauf an verschiedenen Plätzen. A. ist auch nutzbar für Warentermingeschäfte, bei denen im Vertrag ein niedrigerer Preis vereinbart ist als der zum Zeitpunkt der Lieferung zu erwartende. Zu unterscheiden sind Edelmetall-, Sorten-, (Bargeld-), Wechsel-, Diskont-, Wertpapier-Arbitrage.
 
(franz., Vergleichung): Ausnutzung des Preis- oder Kursunterschieds bei einer Ware oder einem Wertpapier an verschiedenen Börsenplätzen, d. h., Auffindung des vorteilhaftesten Wegs für eine Zahlung im Ausland oder zur Erzielung von Differenzgewinnen durch gleichzeitigen Ein- und Verkauf an verschiedenen Plätzen. A. ist auch nutzbar für Warentermingeschäfte, bei denen im Vertrag ein niedrigerer Preis vereinbart ist als der zum Zeitpunkt der Lieferung zu erwartende. Zu unterscheiden sind Edelmetall-, Sorten-, (Bargeld-), Wechsel-, Diskont-, Wertpapier-Arbitrage.
 
<div class="numCat">
 
<div class="numCat">
 +
{{#set: Has main title=Arbitrage}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Numismatik}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Numismatik}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Geldgeschichte, Kredit- und Papiergeld}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Geldgeschichte, Kredit- und Papiergeld}}
 
</div>
 
</div>

Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 16:21 Uhr

(franz., Vergleichung): Ausnutzung des Preis- oder Kursunterschieds bei einer Ware oder einem Wertpapier an verschiedenen Börsenplätzen, d. h., Auffindung des vorteilhaftesten Wegs für eine Zahlung im Ausland oder zur Erzielung von Differenzgewinnen durch gleichzeitigen Ein- und Verkauf an verschiedenen Plätzen. A. ist auch nutzbar für Warentermingeschäfte, bei denen im Vertrag ein niedrigerer Preis vereinbart ist als der zum Zeitpunkt der Lieferung zu erwartende. Zu unterscheiden sind Edelmetall-, Sorten-, (Bargeld-), Wechsel-, Diskont-, Wertpapier-Arbitrage.