Altfürstliche Häuser

Aus MGM Münzlexikon

Bezeichnung für alle Fürstenhäuser im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bis 1806, die bereits 1582 auf dem Reichstag, d. h. im Kollegium der Reichsfürsten eine Virilstimme besaßen (einzeln gerechnete Stimme, Gegensatz Kuriatstimme, die mehrere Stimmberechtigte zusammen abzugeben haben). Die in den späteren Jahren ernannten und zum Reichstag zugelassenen Fürstenhäuser wurden zur Unterscheidung Neufürstliche Häuser genannt. Seit 1641 war die Erhebung in den Reichsfürstenstand an die Zustimmung des Reichstags und den Erwerb einer Standesherrschaft gebunden. Die Fürsten von Liechtenstein z. B. erwarben deshalb 1699 und 1708 die Herrschaften Schellenberg und Vaduz (1719 erhielten sie dann dadurch Sitz und Stimme im Reichstag). In Auktionskatalogen u. a. Literatur wurde früher häufig nach Alt- und Neufürsten getrennt.